Wenn Sie in Deutschland wohnen und eine Auszahlung von einer Prop Firm bekommen, müssen Sie diese versteuern. Die 25 % Abgeltungsteuer greift dabei in aller Regel nicht. Sie handeln auf einem simulierten Konto und setzen kein eigenes Kapital ein. Deshalb gilt die Auszahlung meist als Vergütung für eine Leistung. Je nach Umfang Ihrer Tätigkeit sind das sonstige Einkünfte oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie die Einordnung funktioniert, welche Steuern anfallen können, welche Kosten zählen und welche Unterlagen Sie ab dem ersten Tag sammeln sollten.
Kurz gesagt
- Kein Kapitalertrag: Prop-Auszahlungen stammen nicht aus eigenem Kapital. Die Abgeltungsteuer passt deshalb in der Regel nicht, und die Auszahlung wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
- Zwei mögliche Einordnungen: sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG oder, bei nachhaltiger Tätigkeit, gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.
- Vertrag und Wohnsitz entscheiden: Wie die Firma die Zahlung bezeichnet und in welchem Land Sie steuerpflichtig sind, prägt die Behandlung.
- Kosten dokumentieren: Evaluationsgebühren, Software und Daten können bei gewerblicher Tätigkeit Betriebsausgaben sein. Bewahren Sie jede Rechnung auf.
- Früh klären: Sprechen Sie vor der ersten Auszahlung mit einem Steuerberater über Einkunftsart und Gewerbeanmeldung.
Inhaltsverzeichnis
- Warum eine Prop-Auszahlung kein Kapitalertrag ist
- Sonstige Einkünfte oder Gewerbe: die zwei Einordnungen
- Welche Steuern in Deutschland anfallen können
- Ein Rechenweg mit Beispielzahlen
- Challenge-Gebühren und weitere Kosten absetzen
- Vertrag, Wohnsitz und Art des Tradings
- Prop Trading in Österreich: der Unterschied
- Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren
- Vor der ersten Auszahlung: fünf Schritte
- Klare Regeln, klare Zahlen: Profirms
- Häufige Fragen
- Quellen
Warum eine Prop-Auszahlung kein Kapitalertrag ist
Viele Trader kennen aus dem Handel mit dem eigenen Depot die Abgeltungsteuer. Gewinne aus Aktien, ETFs oder CFDs auf dem eigenen Brokerkonto zählen in Deutschland zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Beim Prop Trading ist die Lage anders, und das liegt am Modell selbst.
Im typischen Funded-Account-Modell setzt der Trader kein eigenes Kapital ein. Er handelt auf Demokonten mit virtuellem Kapital. Die Auszahlung ist dann eine vertragliche Vergütung für eine Handelsleistung und kein Ertrag aus eigenem Vermögen. Daraus folgt: Die Abgeltungsteuer nach § 20 EStG greift nicht, weil kein privates Kapitalanlagegeschäft vorliegt.
Das gilt auch bei Profirms. Evaluation und Funded Accounts sind simulierte Konten. Sie zahlen eine einmalige Gebühr für die Evaluation. Wenn Sie die Regeln einhalten, erhalten Sie einen Anteil am simulierten Gewinn. Ihr Ergebnis auf dem Konto ist also die Grundlage für eine Zahlung. Es ist kein realisierter Kursgewinn auf Ihrem eigenen Geld.
Für Ihre Steuer heißt das: Sie suchen die Auszahlung nicht in der Anlage KAP. Sie ordnen sie einer anderen Einkunftsart zu.

Sonstige Einkünfte oder Gewerbe: die zwei Einordnungen
Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten. Welche im Einzelfall vorliegt, bestimmen die §§ 13 bis 24 EStG. Für Prop-Auszahlungen kommen in der Praxis vor allem zwei infrage. Sie werden häufig als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG eingeordnet. Bei nachhaltiger Tätigkeit gelten sie als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.
Was einen Gewerbebetrieb ausmacht
§ 15 Abs. 2 EStG beschreibt einen Gewerbebetrieb über vier Merkmale:
- Selbstständig: Sie handeln auf eigene Rechnung und tragen Ihr Risiko, hier also die Gebühren, selbst. Weisungen wie ein Angestellter bekommen Sie nicht.
- Nachhaltig: Sie wollen die Tätigkeit wiederholen. Wer jeden Monat handelt und mehrere Konten parallel betreibt, erfüllt das schnell.
- Mit Gewinnerzielungsabsicht: Sie wollen auf Dauer mehr einnehmen, als Sie ausgeben.
- Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: Sie bieten Ihre Leistung am Markt an, in diesem Fall einer Prop Firm gegen Vergütung.
Sind alle Merkmale erfüllt, ist die Einstufung als Gewerbebetrieb wahrscheinlich. Für Trader, die Prop Trading ernsthaft und regelmäßig betreiben, ist das oft der realistischere Fall. Wichtig ist auch § 20 Abs. 8 EStG. Danach werden Kapitalerträge einem Gewerbebetrieb zugeordnet, soweit sie zu ihm gehören. Wenn Sie also neben dem Prop Trading ein privates Depot führen, sollten Sie beides sauber trennen.
Die beiden Wege im Vergleich
| Kriterium | Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) | Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) |
|---|---|---|
| Typische Situation | Gelegentliche, einmalige Tätigkeit | Regelmäßiges, auf Dauer angelegtes Trading |
| Steuersatz | Persönlicher Einkommensteuersatz | Persönlicher Einkommensteuersatz |
| Gewerbesteuer | Nein | Möglich |
| Gewerbeanmeldung | Nicht erforderlich | In der Regel erforderlich |
| Kosten abziehen | Als Werbungskosten, die mit der Leistung zusammenhängen | Als Betriebsausgaben |
| Gewinnermittlung | Einnahmen minus Werbungskosten | In der Regel Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
Welche Spalte auf Sie zutrifft, entscheidet am Ende das Finanzamt anhand Ihrer tatsächlichen Tätigkeit. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Genau deshalb lohnt sich das Gespräch mit einem Steuerberater, bevor die erste Zahlung eingeht.
Welche Steuern in Deutschland anfallen können
Für einen in Deutschland ansässigen Trader können Einkommensteuer und bei gewerblicher Tätigkeit Gewerbesteuer relevant sein. Dazu kommt bei grenzüberschreitenden Leistungen das Thema Umsatzsteuer. Hier sind die Bausteine im Überblick:
- Einkommensteuer: fällt immer an, sobald Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Prop-Auszahlungen werden zu Ihren übrigen Einkünften addiert, etwa Ihrem Gehalt. Der progressive Tarif gilt dann für die Summe. Eine Auszahlung kann Ihren Grenzsteuersatz also spürbar erhöhen.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: hängen an der Einkommensteuer und an Ihrer persönlichen Situation.
- Gewerbesteuer: wird nur bei einem Gewerbebetrieb relevant. Für Einzelunternehmer gibt es einen Freibetrag, und die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet. Wie viel am Ende bleibt, hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab.
- Umsatzsteuer: Wenn Ihre Leistung als Dienstleistung an ein Unternehmen im Ausland gilt, können Reverse-Charge-Pflichten und eine Zusammenfassende Meldung hinzukommen. Ob und wie das auf Ihren Vertrag zutrifft, klären Sie mit Ihrem Berater.
Die konkrete Erklärung, die Vorauszahlungen, die Gewerbeanmeldung und die Behandlung ausländischer Zahlungen hängen vom Vertrag, der Tätigkeit und dem Sitz der zahlenden Gesellschaft ab. Übernehmen Sie deshalb keine pauschalen Tabellen aus Foren. Prüfen Sie Ihren eigenen Fall.
Vorauszahlungen einplanen
Ein Punkt überrascht viele Trader im zweiten Jahr. Wer einmal nennenswerte Einkünfte erklärt hat, bekommt vom Finanzamt oft Vorauszahlungen für das laufende Jahr festgesetzt. Legen Sie deshalb von jeder Auszahlung einen festen Anteil zurück, am besten auf einem separaten Konto. So zahlen Sie die Steuer nicht aus dem Trading-Budget für die nächste Evaluation.
Ein Rechenweg mit Beispielzahlen
Das folgende Beispiel ist frei erfunden und zeigt nur die Logik. Es enthält keine Steuersätze, denn die hängen von Ihrem gesamten Einkommen ab.
Angenommen, Sie kaufen im Laufe eines Jahres zwei 50K Evaluations bei Profirms zu je 60 USD einmalig. Dazu kommen Kosten für einen Datenfeed und eine Chart-Software. Später erhalten Sie Auszahlungen aus einem Funded Account.
| Position | Behandlung |
|---|---|
| Auszahlungen (Ihr 90-%-Anteil) | Einnahme, umgerechnet in Euro zum Kurs am Zahlungstag |
| 2 × 50K Eval à 60 USD | Kosten, mit Rechnung belegt |
| Datenfeed, Software | Kosten, sofern beruflich genutzt |
| Ergebnis | Gewinn, der in Ihre Einkommensteuer einfließt |
Zwei Details machen hier einen echten Unterschied:
- Währung: Gebühren und Auszahlungen laufen oft in US-Dollar. Notieren Sie für jede Zahlung den Euro-Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto gebucht wurde. So stimmen Ihre Zahlen mit dem Kontoauszug überein.
- Zeitpunkt: Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt grundsätzlich, wann das Geld fließt. Eine Gebühr im Dezember und eine Auszahlung im Januar können daher in zwei verschiedene Steuerjahre fallen.
Challenge-Gebühren und weitere Kosten absetzen
Bei gewerblicher Tätigkeit gelten Challenge- und Evaluierungsgebühren, Resetgebühren, Datenfeeds, Software und Hardware als Betriebsausgaben. Typische Posten sind:
- Evaluationsgebühren, auch für Versuche, die Sie nicht bestanden haben
- Datenfeeds und Plattformlizenzen, etwa für Chart- und Orderflow-Tools
- Hardware wie Monitore oder einen Trading-Rechner, bei teureren Geräten über mehrere Jahre verteilt
- Internet und Arbeitszimmer, anteilig und nach den allgemeinen Regeln
- Steuerberatung für Ihr Trading
- Fachliteratur und Weiterbildung, sofern ein klarer Bezug zur Tätigkeit besteht
Ein Vorteil des Profirms-Modells für Ihre Buchhaltung: Sie zahlen eine einmalige Gebühr pro Evaluation. Es gibt kein Abo und keine Aktivierungsgebühr. Pro Konto haben Sie also genau eine Rechnung und keine monatlichen Posten, die Sie über das Jahr verteilt sammeln müssen.
Bei sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG sind die Möglichkeiten zum Verrechnen von Verlusten enger als im Gewerbebetrieb. Wenn Sie in einem Jahr viele Gebühren, aber kaum Auszahlungen haben, ist die Einordnung deshalb besonders wichtig. Lassen Sie diesen Punkt von Ihrem Berater prüfen.
Vertrag, Wohnsitz und Art des Tradings
Die Steuer folgt nicht dem Wort "funded". Sie folgt dem, was tatsächlich vereinbart ist. Drei Fragen helfen Ihnen bei der Einordnung:
- Simuliert oder real? Läuft Ihr Konto in einer Simulation, handeln Sie nicht mit eigenem Kapital. Bei Profirms sind Evaluation und Funded Accounts simuliert.
- Wofür wird gezahlt? Wie die Zahlung im Vertrag bezeichnet wird, etwa als Leistungsvergütung oder als Gewinnbeteiligung, beeinflusst die Einordnung. Lesen Sie die Bedingungen deshalb vor dem Kauf. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen offen auf der Website.
- Wo sind Sie steuerpflichtig? Entscheidend ist Ihr Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt, nicht der Sitz der Firma. Sitzt die Prop Firm im Ausland, kann ein Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle spielen. Prop-Einkünfte fallen dabei wegen ihres Charakters als Vergütung oft nicht unter die klassischen Regeln für Kapitalerträge.
Profirms bedient Trader weltweit. Die Regeln in diesem Artikel beschreiben die Lage in Deutschland und, kurz, in Österreich. Wohnen Sie in der Schweiz oder einem anderen Land, gelten dort eigene Vorschriften. Fragen Sie einen Steuerberater in Ihrem Wohnsitzland.
Auch die Art Ihres Tradings hat Einfluss, zumindest auf die Frage der Nachhaltigkeit. Wer täglich Futures handelt und mehrere Konten parallel führt, wirkt anders als jemand, der ein einziges Konto testet. Wenn Sie Signale kopieren oder automatisiert handeln, lesen Sie vorher unseren Beitrag zu Copy Trading bei Prop Firms. Er erklärt, welche Regeln dabei gelten.
Prop Trading in Österreich: der Unterschied
In Österreich unterliegen unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit ihrem Welteinkommen der Einkommensteuer. Betriebliche Einkünfte werden nach dem progressiven Tarif besteuert. Auch dort zählt die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und bloßer Verwaltung des eigenen Vermögens. Gewerblich ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die über die Vermögensverwaltung hinausgeht.
Die 27,5 % Kapitalertragsteuer, die österreichische Trader von ihrem eigenen Depot kennen, passt aus demselben Grund wie in Deutschland meist nicht. Beim Prop Trading wird nicht mit eigenem Geld gehandelt. Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Dafür gelten eigene Regeln zur Sozialversicherung für Selbstständige. Wie genau Ihre Auszahlung einzuordnen ist, klären Sie mit einem österreichischen Steuerberater.
Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren
Das Finanzamt NRW empfiehlt Tradern, Kontoauszüge, Transaktionsberichte, Nachweise über Challenge-Gebühren, Verträge und Steuerberichte aufzubewahren. Für Prop Trader bewährt sich diese Checkliste:
- Rechnungen für jede Evaluation, jedes Add-on und jeden Reset, mit Datum und Betrag
- Zahlungsbelege wie Kreditkarten- oder Kontoauszüge, die die Gebühr in Euro zeigen
- Auszahlungsbestätigungen der Prop Firm mit Betrag, Datum und Währung
- Bankgutschriften in Euro für jede Auszahlung
- Vertrag und Regeln in der Fassung, die beim Kauf galt, am besten als PDF
- Handelsberichte des Kontos, damit Sie den Weg zur Auszahlung belegen können
- Belege für Software, Daten und Hardware
- Eine einfache Tabelle, in der Sie jeden Vorgang mit Euro-Betrag erfassen
Wenn Sie das ab dem ersten Kauf führen, dauert die Steuererklärung Stunden statt Tage. Ihr Steuerberater arbeitet dann mit sauberen Zahlen, und das senkt auch seine Rechnung.
Vor der ersten Auszahlung: fünf Schritte
Die meisten Probleme entstehen, wenn Trader erst nach der Auszahlung über Steuern nachdenken. Gehen Sie lieber in dieser Reihenfolge vor:
- Einkunftsart klären. Besprechen Sie mit einem Steuerberater, ob Ihr Trading unter § 22 Nr. 3 oder § 15 EStG fällt.
- Gewerbeanmeldung prüfen. Ist ein Gewerbe wahrscheinlich, melden Sie es frühzeitig an. So schaffen Sie Klarheit gegenüber dem Finanzamt und vermeiden spätere Diskussionen über die Einstufung.
- Umsatzsteuer klären. Lassen Sie prüfen, ob Ihre Leistung umsatzsteuerlich relevant ist und ob Reverse Charge oder Meldepflichten greifen.
- Konto und Ablage einrichten. Nutzen Sie ein separates Bankkonto für Gebühren und Auszahlungen und legen Sie die Belegtabelle an.
- Rücklage festlegen. Legen Sie von jeder Auszahlung einen festen Anteil für Steuern und Vorauszahlungen zurück.
Steuern sind ein Teil Ihrer Planung. Der andere ist das Bestehen der Evaluation. Unsere Evaluation Checklist für Prop Firms hilft Ihnen, die Regeln strukturiert anzugehen.
Klare Regeln, klare Zahlen: Profirms
Gute Steuerunterlagen beginnen mit klaren Regeln. Genau darauf ist Profirms ausgelegt:
- Einmalige Gebühr: kein Abo, keine Aktivierungsgebühr. Ein 25K Eval kostet 40 USD, ein 50K Eval 60 USD, ein 100K Eval 100 USD, jeweils einmalig.
- 90 % ab der ersten Auszahlung: Sie behalten 90 % jeder Auszahlung, von Anfang an. Wie sich das rechnet, zeigt unser Beitrag zum Profit Split von 90/10.
- End-of-Day Drawdown: Die Max-Loss-Grenze zieht intraday nie nach. Unrealisierte Gewinne während des Tages verschieben Ihre Verlustgrenze nicht.
- Keine Konsistenzregel und keine Mindesthandelstage.
- Auszahlungen nach klaren Schwellen: täglich oder im Fünf-Tage-Rhythmus, je nach Programm, zum Beispiel mit dem 25K Daily für 60 USD einmalig.
- Futures, CFDs und Krypto: in 2-Step, 1-Step oder Instant. Die Details stehen in den Regeln für CFD-Konten.

Evaluation und Funded Accounts sind simulierte Konten. Trading bleibt riskant, und eine Auszahlung ist nie garantiert. Unsere Handelsplattformen sind derzeit in der letzten Prüfung. Logins werden per E-Mail verschickt, sobald Ihr Konto eingerichtet ist. Jede Bestellung ist vollständig erstattbar, bis Ihr Login geliefert wurde. Alle Programme und Preise finden Sie in der Preisübersicht von Profirms.
Häufige Fragen
Muss ich Prop-Trading-Gewinne in der Anlage KAP angeben?
In der Regel nicht. Die Anlage KAP ist für Kapitalerträge gedacht, also für Gewinne aus eigenem Kapital. Eine Prop-Auszahlung aus einem simulierten Konto ist meist eine Vergütung und gehört zu den sonstigen Einkünften oder zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Brauche ich für Prop Trading ein Gewerbe?
Das hängt davon ab, ob Ihre Tätigkeit selbstständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und am Markt erfolgt. Wer regelmäßig handelt und mehrere Konten betreibt, erfüllt diese Merkmale oft. Klären Sie das vor der ersten Auszahlung mit einem Steuerberater und melden Sie das Gewerbe bei Bedarf frühzeitig an.
Kann ich nicht bestandene Evaluations von der Steuer absetzen?
Bei gewerblicher Tätigkeit gelten Evaluationsgebühren als Betriebsausgaben, auch wenn Sie den Versuch nicht bestehen. Voraussetzung sind Rechnung und Zahlungsbeleg. Bei sonstigen Einkünften ist die Verrechnung enger, deshalb lohnt sich hier die Beratung besonders.
Zahle ich weniger Steuern, wenn die Prop Firm im Ausland sitzt?
Nein, nicht automatisch. Steuerpflichtig sind Sie dort, wo Sie wohnen. In Deutschland versteuern Sie Ihr Welteinkommen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann die Abwicklung beeinflussen, ändert aber nichts daran, dass Sie die Auszahlung erklären müssen.
Welcher Wechselkurs gilt für Auszahlungen in US-Dollar?
Am einfachsten belegbar ist der Euro-Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Halten Sie zu jeder Auszahlung den Kontoauszug bereit. Welche Methode Sie dauerhaft verwenden, legen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater fest und bleiben dann dabei.
Quellen
- § 2 EStG: Umfang der Besteuerung, Einkunftsarten
- § 15 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Finanzämter NRW: Trading, Aktien, ETFs und Krypto
- BMF Österreich: Einkommensbegriff
- Prop Trading Steuern 2026: Deutschland-Guide
- Prop-Trading-Besteuerung in Deutschland: Gewerbe, USt und KSt
Empfehlungen
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Risk disclosure: Trading involves substantial risk of loss and is not suitable for every investor. Profirms runs simulated evaluation and funded trading programs, is not a broker-dealer or futures commission merchant and does not provide investment advice. Hypothetical or simulated performance results have inherent limitations, and no representation is made that any account will achieve profits or losses similar to those shown. Past performance is not indicative of future results.
